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Überprüfung (Pickerl) PDF Drucken E-Mail

Überprüfung nach §57a KFG

Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Als authorisierte Fachwerkstätte fürhren wir auch diese § 57a Überprüfung durch.


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  • In welchen Abständen muss mein Pkw / Kombi begutachtet werden?
    • Neufahrzeuge: Auf Grund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung ist bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
    • Alle anderen Fahrzeuge: jährlich

  • Toleranzfristen:
    Die Begutachtung hat im Zeitraum von 1 Monat vor der Erstzulassung und max. 4 Monate danach zu erfolgen.

  • Folgende Elemente am Fahrzeug werden überprüft:
    Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell, Karosserie, Reifen, Motor, Bremsen

  • Wir überprüfen folgende KFZ-Kategorien:
    -
    PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 2.800kg
    - Traktore bis 50 km/h
    - Anhänger bis 1,7t
    - Motorräder und Mopeds

  • PREIS:
    auf Anfrage
 
Newsflash
Image Nicht auf das Pickerl vergessen! Es ist wichtig immer zeitgerecht das Auto überprüfen zu lassen! Rufen sie uns gleich an, und vereinbaren sie mit uns einen Termin, um Ihnen eine kostengünstige Überprüfung zu machen.