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Überprüfung nach §57a KFG
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Als authorisierte Fachwerkstätte fürhren wir auch diese § 57a Überprüfung durch.
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- In welchen Abständen muss mein Pkw / Kombi begutachtet werden?
- Neufahrzeuge: Auf Grund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung ist bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
- Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
- Toleranzfristen:
Die Begutachtung hat im Zeitraum von 1 Monat vor der Erstzulassung und max. 4 Monate danach zu erfolgen.
- Folgende Elemente am Fahrzeug werden überprüft:
Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell, Karosserie, Reifen, Motor, Bremsen
- Wir überprüfen folgende KFZ-Kategorien:
- PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 2.800kg
- Traktore bis 50 km/h
- Anhänger bis 1,7t
- Motorräder und Mopeds
- PREIS:
auf Anfrage
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