Ab Mai 2018 wird es Änderungen der Begutachtungsfristen geben, diese betreffen aber NUR Lkw (Klasse N) Zugmaschinen über 40 km/h und Anhänger ab 3,5 to.
ACHTUNG, dazu gehören auch Lkw Fahrzeuge bis 3,5to wie z.B. VW Caddy und sämtliche Kleintransporter
Am besten den Zulassungsschein unter J Fahrzeugart/Klasse kontrollieren.
Bei diesen Fahrzeugklassen werden die 4 Monate Überziehungsfrist gestrichen, im Gegensatz darf man aber schon 3 Monate vorher die Begutachtung machen.
Bei allen anderen Fahrzeugklassen wie Pkw, Motorräder, Pkw Anhänger bleiben die Fristen wie bisher (1 Monat vorher, 4 Monate nachher)
Wir empfehlen dennoch zeitgerecht das "Pickerl" zu machen, im Ausland ist keine Überziehungsfrist erlaubt.
Wir sind eine kleine Firma im mittleren Schmidatal und bieten folgende Leistugen an: